Keine Beamten-Beihilfe für Pseudo-Medizin

Unter den medizinischen Dienstleistern befinden sich leider immer wieder einige schwarze Schafe, die mit nicht evidenzbasierten Behandlungen die Menschen um ihre Gesundheit und um ihr Geld betrügen.

Auch das Land NRW bezuschusst aktuell noch mehrere Behandlungen über die Beamten-Beihilfe, die keinen nachgewiesenen medizinischen Nutzen haben (z. B. die Colon-Hydrotherapie) über den Landeshaushalt, also mit Steuergeldern. Dabei werden die Patienten durch eine fehlende adäquate Behandlung, gesundheitlich, psychisch und finanziell in einen desolaten Zustand versetzt. Wir wollen, dass Steuergelder nicht für Behandlungen verwendet werden, die für den Patienten keinerlei nachgewiesenen Nutzen haben. Das gilt auch für Leistungen im Katalog der Beamten-Beihilfe.

Die Jungen Liberalen fordern daher eine Reform der gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht und des Bundesbeamtengesetzes. Dabei sollen die, durch die Beamten-Beihilfe mitfinanzierten Heilmethoden den gleichen Standards entsprechen wie schulmedizinische Verfahren, Therapien und Medikamente. Anwendungen, die diesen Standards nicht entsprechen, sollen nicht weiter über die Beamten-Beihilfe und somit über Steuergelder mitfinanziert werden. Zukünftig sollen nur noch zugelassene Verfahren, Therapien und Medikamente, sowie Methoden zur Gesundheitsförderung über die Beamten-Beihilfe bezuschusst werden.

Durch den Stopp der finanziellen Bezuschussung wollen wir auch ein Zeichen gegen diese Form von Behandlungen setzen und damit die sogenannte „iatrogene Verstärkung“ stoppen. Wer dennoch solche Leistungen erhalten möchte soll diese in Zukunft dann vollständig aus eigener Tasche zahlen müssen.

Wir fordern daher:

  • Die Beihilfe-Zahlungen für Beamte dürfen nicht weiter für nicht-evidenz-basierte Therapien aufgewendet werden. Zahlungen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sollen bestehen bleiben und weiter gefördert werden. Sport, Impfungen und andere Präventionsangebote gilt es zu stärken. Ausnahmen davon bedürfen einer Prüfung auf Nutzen und Relevanz. Die gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht in §79 Bundesbeamtengesetz bzw. in den entsprechenden Landesbeamtengesetzen muss entsprechend angepasst werden und die Spielräume verkleinert werden.
  • Die Beihilfestellen sollen in Zukunft zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet werden.
  • Die Beamten-Beihilfe soll hierdurch überarbeitet werden und wieder ihrem eigentlichen Ziel, der gesundheitlichen Stärkung von Beamten dienen.